Broschüre
Zum Start alles Wissenswerte über die GVÖ und die Rücknahme mit System – auf 8 Seiten zusammengefasst.
Abhol-Service für alle Vertreiber von Gebinden.
Kostenlos, reibungslos und umweltgerecht.
Die GVÖ kümmert sich um die Abholung Ihrer Gebinde.
Als Vertreiber von mit Mineralölen, Fetten, Kühlerfrostschutz, Additiven und ähnlichen Produkten auf Ölbasis befüllten Verkaufsverpackungen müssen Sie sich an einem bundesweit flächendeckenden Rücknahmesystem für Verkaufsverpackungen (Gebinde) beteiligen.
Das GVÖ-Rücknahmesystem können alle Unternehmen nutzen, die Verkaufsverpackungen mit bestimmten Produkten der Mineralölwirtschaft vertreiben.
Melden Sie sich ganz einfach online an – und schon profitieren Sie von dem perfekten Rücknahme-Service der GVÖ.
Markenübergreifende Rücknahme
Unentgeltliche Rücknahme und Verwertung entleerter Gebinde
Verwertung in zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben
Gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation
Das GVÖ-Rücknahmesystem funktioniert reibungslos und ist für Sie komplett kostenfrei, denn es wird von unseren Lizenzpartnern finanziert.
Für Sie als Sammelstelle sind Abholung, Nachweis und Transport komplett kostenlos.
Als Vertriebspartner oder Kunde eines GVÖ-Lizenzpartners können Sie sich auf dieser Website bei der GVÖ registrieren.
Sie erhalten nach erfolgter Registrierung von uns kurzfristig und kostenlos Ihr Starter-Set mit GVÖ-Sammelsäcken für die Lagerung der in Ihrem Betrieb zurückgenommenen und angefallenen Dosen und Kanister. Fässer bis 65 Liter werden lose erfasst.
Sie sammeln die von Ihren Kunden abgegebenen sowie die von Ihnen verbrauchten Gebinde, nachdem diese sorgfältig entleert wurden, in den von uns gelieferten GVÖ-Sammelsäcken.
Der einfachste und schnellste Weg, ist der über unser Online-Portal.
Oder Sie rufen uns an: +49 40 280859-0.
Die Abholung erfolgt in der Regel innerhalb von 10 Werktagen durch einen GVÖ-Partner. Der Fahrer quittiert die Übernahme und Sie erhalten neue GVÖ-Sammelsäcke.
Bewahren Sie alle Nachweise sorgfältig auf, um diese auf Nachfrage der zuständigen Behörde vorlegen zu können.
Das Starter-Set enthält alles, was Sie zum Sammeln der Verkaufsverpackungen brauchen: Säcke, Blitzbinder und Anfallstellen-Aufkleber.
Zum Start alles Wissenswerte über die GVÖ und die Rücknahme mit System – auf 8 Seiten zusammengefasst.
Mit dabei: Anfallstellen-Aufkleber (Herkunft der Anfallstelle) und Blitzbinder, mit denen Sie die vollen GVÖ-Säcke fest verschließen können.
Klare Infos mit Sammelanleitung im DIN-A3-Format. Hängen Sie das Plakat gut sichtbar für Ihre Mitarbeiter auf, damit nichts schiefgehen kann.
Auf jeden Sack und auf jedes Fass den Aufkleber „Bestätigung der Abholstelle“ kleben.
Die Gebinde sind nach Kunststoff und Blech zu trennen. Nutzen Sie hierfür zwei getrennte Säcke!
Die Gebinde müssen unbedingt restentleert sein und dürfen keine Beschädigung aufweisen.
Die Verpackungen dürfen nach Entleerung des Original-Füllgutes keine Fremdstoffe wie z. B. Säuren, Farben, Pflanzenschutzmittel oder andere Chemikalien enthalten.
Alle Dosen, Kanister und Fässer müssen dicht verschlossen sein. Nicht verschlossene Gebinde sind als Sonderabfall (z. B. mit Ölfiltern u. ä.) zu entsorgen.
Die vollen GVÖ-Säcke fest verschließen und möglichst geschützt liegend auf einer öldichten Fläche lagern.
Am einfachsten beauftragen Sie die Abholung über unser Online-Portal. Oder rufen Sie uns an. Telefon: +49 40 280859-0.
Die Abholung erfolgt reibungslos innerhalb von 10 Werktagen.
Um die Umwelt zu schonen und den CO2-Ausstoß zu reduzieren, erfolgt die Abholung erst ab einer Mindestmenge von 4 Einheiten.
Bestellen Sie die Abholung erst, wenn Sie mindestens diese Anzahl an vollen GVÖ-Säcken bzw. leeren Garagenfässern gesammelt haben.
Die GVÖ ist eine Gemeinschaft aus 40 Gesellschaftern und über 200 Lizenzpartnern. Als Verwertungsgesellschaft für Verkaufsverpackungen der Mineralölwirtschaft sorgen wir bundesweit für die Abholung und die umweltgerechte Verwertung von gebrauchten, restentleerten Dosen, Kanistern und Fässern – ganz einfach mit dem GVÖ-Rücknahmesystem. Mehr über die GVÖ »
Anfallstellen sind alle Tankstellen, Werkstätten, Fachgeschäfte und Großmärkte, die Mineralöle, Fette, Kühlerfrostschutz, Additive und ähnliche Produkte auf Ölbasis verkaufen. Sie sind verpflichtet, die leeren Verpackungen zurückzunehmen.
Das GVÖ-Rücknahmesystem können alle Unternehmen nutzen, die mit Produkten der Lizenzpartner der GVÖ handeln. Melden Sie sich ganz einfach online an.
Als Vertriebspartner oder Kunde eines GVÖ-Lizenzpartners können Sie sich bei der GVÖ anmelden. Sie erhalten von uns kurzfristig die Erstausstattung sowie die für die Sammlung, der in Ihrem Betrieb anfallenden Dosen und Kanister benötigten Sammelsäcke.
Das GVÖ-Rücknahmesystem ist für Sie als Anfallstelle komplett kostenlos, denn es wird von unseren Lizenzpartnern finanziert.
Sie sammeln die von Ihren Kunden abgegebenen sowie die von Ihnen verbrauchten Ölgebinde, nachdem diese sorgfältig entleert wurden, in den von uns gelieferten GVÖ-Sammelsäcken. Um die Umwelt zu schonen und den CO2-Ausstoß zu reduzieren, erfolgt die Abholung erst ab einer Mindestmenge von 4 Einheiten. Innerhalb von 10 Werktagen nach Auftragseingang werden die Einheiten abgeholt. Die Anzahl der übernommenen Säcke bzw. Garagenfässer wird vom Fahrer dokumentiert und quittiert. Zudem erhalten Sie auch gleich die entsprechende Anzahl an neuen Sammelsäcken.
Über unsere Website können Sie neue Login Daten anfordern.
Am 01.01.2019 trat das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft. Es verpflichtet Hersteller oder Vertreiber, die Verkaufsverpackungen in Umlauf bringen, dazu, sich auch um deren Entsorgung zu kümmern. Die Umsetzung dieser Pflicht kann ein beauftragter Dritter übernehmen – für die Mineralölwirtschaft ist das die GVÖ.
Von welcher Firma kann die GVÖ meine Gebinde sammeln?
Die GVÖ ist eine Gemeinschaft aus 40 Gesellschaftern und über 200 Lizenzpartnern. Genaue Informationen zu unseren Lizenzpartnern finden Sie in unserer Liste der Lizenzpartner.
Manuela Koch
GVÖ Gebinde-Verwertungsgesellschaft der
Mineralölwirtschaft mbH
Schopenstehl 20
20095 Hamburg
E-Mail: gvoe@gvoe.de
Telefon: +49 40 280859-0
Telefax: +49 40 280859-30