Was bedeutet der 12. August 2026
PPWR-Stichtag 12.08.2026
Bis zum 12.08.2026 sind die PPWR-Vorgaben verbindlich anzuwenden – das betrifft alle Unternehmen, die verpackte Produkte erstmals in den deutschen Markt bringen.
Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ist bereits am 11.02.2025 in Kraft getreten – der 12. August 2026 markiert das Ende der Übergangszeit.
Das bedeutet in der Praxis
Für jede relevante Verpackung bzw. Verpackungsart müssen Sie eine technische Dokumentation sowie eine Konformitätserklärung erstellen und bereithalten, um die Einhaltung der PPWR-Anforderungen nachzuweisen.
Die Konformitätserklärung ist in der/den Sprache(n) bereitzustellen, die der jeweilige Mitgliedstaat verlangt – dadurch steigt der administrative Aufwand je Mitgliedstaat (insbesondere für Übersetzung, Pflege und Bereithaltung der Dokumente). Die Dokumente müssen für die Behörden 5 bis 10 Jahre aufbewahrt werden.
Besonders relevant für Lebensmittelhersteller und -händler
Ab dem 12. August 2026 dürfen Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, bestimmte PFAS nur noch in begrenzten Mengen enthalten.
Unsere Empfelung
Planen Sie jetzt Zeit ein, um Verantwortlichkeiten, Datenbasis und Dokumentationsprozesse sauber zu strukturieren – so vermeiden Sie Zeitdruck kurz vor dem Stichtag und schaffen eine belastbare Grundlage für Deutschland und weitere EU-Märkte.
Das heißt konkret: Starten Sie mit der Datensammlung je Verpackung (Material, Gewichte, usw.) – denn ohne belastbare Daten ist keine Konformitätserklärung möglich.
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