Neues aus dem Norden - über die neue Novelle des Verpackungsgesetzes
Artikel aus der Fachzeitschrift "Brennstoffspiegel + Mineralölrundschau", erschienen in der Ausgabe 06/2022, über die neue Novelle des Verpackungsgesetzes und was mit der Änderung zu beachten ist.
Die Teilnehmer der Regionalgruppenversammlung Nord erwartete am 21. April 2022 in Bremen ein umfangreiches Tagungsprogramm. Außerdem wurden neue Obleute gewählt.
Den Startschuss zur Regionalgruppenversammiung Nord gab Gerhard Möller, Landesinnungsmeister vom LIV des Schornsteinfegerhandwerks für Schleswig-Holstein, mit einem Überblick zum neuen Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein (EWKG). Das ist zwar bereits im Dezember 2021 in Kraft getreten, die Durchführungsbestimmungen lassen aber noch auf sich warten. Festgelegt ist im EWKG u.a. die Pflicht, mindestens 15 Prozent des jährlichen Energiebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken. Dafür gibt es verschiedene Erfüllungsoptionen. Eine davon ist flüssige Biomasse (Bioöl). Wird ein neuer Olkessel eingebaut, muss für diesen bis zwölf Monate nach Fertigstellung ein Nachweisformular eingereicht werden, in dem u.a. bestätigt wird, dass der Heizkessel mit Heizöl mit Bioanteil betrieben wird. Kommt allerdings die Novelle zum Gebäudeenergiegesetz (GEG), dürften die Landesregelungen wohl durch das Bundesrecht obsolet werden, wie Dirk Arne Kuhrt (UNITI) in Aussicht stellte. Laut Koalitionsvertrag soll im neuen GEG bekanntlich die Vorgabe enthalten sein, dass neue Heizanlagen zu 65 Prozent mit Erneuerbaren betrieben werden. „Es wird nun darauf ankommen, dass die Branche an dieser Frage intensiv arbeitet, um in den anstehenden Gesetzesvorhaben die Technologieoffenheit bei Heizungsmodernisierungen begründbar weiterhin fordern zu können", so Kuhrt.
Auch mit der Novelle des Verpackungsgesetzes ist einiges Neues zu beachten. Dirk Kopplow (GVÖ) verwies u.a. darauf, dass die bislang geltenden Nachweis- und Dokumentationspflichten nur für Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter und systemunverträglicher Verkaufs- und Umverpackungen galten. Nun sind diese Pflichten auf Transportverpackungen, Mehrwegverpackungen sowie Verkaufs- und Umverpackungen die nicht beim privaten Endverbraucher anfallen, erweitert worden. Überdies muss der Letztvertreiber den Endverbraucher über die Rückgabemöglichkeit für Verpackungen durch geeignete Maßnahmen informieren. Kopplow stellte dazu auch die Möglichkeiten zur Verpackungsrücknahme über die GVÖ dar.
Nach umfangreichen Informationen zur Marktentwicklung - wozu auch eine Analyse des AdBlue-Marktes durch Hagen Reiners (Argus Media) gehörte - und Berichten aus den Unternehmen stellte Dirk Arne Kuhrt einige wichtige Schwerpunkte der UNITI-Arbeit vor: Neben den großen Themen E-Fuels und politische Rahmenbedingungen für die Zukunft der Branche wurde vor allem lebhaft darüber diskutiert, dass die Behörden derzeit die Betreiber anschreiben, ihre Heizölverbraucheranlagen laut Hochwasserschutzgesetz Il in behördlich ausgewiesenen U-Gebieten bis spätestens 5. Januar 2023 durch Fachbetriebe hochwassersicher nachrüsten Zu lassen. Obwohl die Frist seit langem bekannt ist, dürfte dies für betroffene private Betreiber dennoch überraschend daherkommen.
Zum Thema Widerrufe im Heizölfernabsatz wurden die Erfahrungen im Teilnehmerkreis konstruktiv ausgetauscht. Insgesamt zeigt sich die erfreuliche Tendenz, dass der gesetzliche Ausschluss des Widerrufsrechts, für den sich UNITI viele Jahre eingesetzt hat, nun immer besser im Markt zur Kenntnis genommen wird. UNITI bittet trotzdem weiter um Information, falls Händler noch auf veraltete Rechtsauffassungen stoßen sollten.
Ein weiterer interessanter Punkt aus dem umfangreichen Programm war die Darstellung von Karl Christoph Strack, mit welchen Energieträgern schwere Lkw künftig angetrieben werden. Batterie, Wasserstoff oder E-Fuels? Die Optionen sind vielfältig. Spannend bleibt die Frage, was sich bei Fahrzeugherstellern und im Markt durchsetzen wird.